EUDR in der Praxis: Was Agrarexporteure nachweisen müssen
Kompakter Leitfaden zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): wer betroffen ist, was nachzuweisen ist und wie man Betriebsdaten vorbereitet.
Was die EUDR ist
Die EUDR (EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte) verlangt, dass Rohstoffe wie Soja, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Holz, Kautschuk und Palmöl, und ihre Derivate, nur dann auf den europäischen Markt gelangen, wenn nachweisbar ist, dass sie nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen. Die Beweislast liegt bei dem, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, und wandert die Kette hinunter bis zum Ursprung: dem Betrieb.
Wer in der Agrarkette betroffen ist
Die Wirkung bleibt nicht beim Exporteur. Genossenschaften und Händler, die die Produktion Hunderter Betriebe bündeln, müssen wissen, von welchem Schlag jede Charge stammt. Erzeuger, die den Zugang zum europäischen Markt behalten wollen, müssen die Geolokalisierung der Produktionsflächen liefern, Polygone, nicht nur einen Punkt auf der Karte, und akzeptieren, dass diese Flächen gegen Entwaldungsdatenbanken geprüft werden.
Was nachzuweisen ist
Drei Elemente bilden den Kern der Sorgfaltspflicht: Geolokalisierung der Ursprungsflächen; Nachweis, dass diese Flächen nach dem Stichtag 2020 entwaldungsfrei waren, typischerweise über historische Satellitenbildserien; und Legalität der Produktion nach den Gesetzen des Ursprungslands. All das muss in einem Dossier organisiert sein, das einem Audit standhält, lose Tabellen genügen nicht.
Mit Daten vorbereiten
Der praktische Weg beginnt mit der Kartierung der Schläge als präzise Polygone, geht weiter mit der rückwirkenden Prüfung gegen Satellitenserien und wird zum kontinuierlichen Prozess: Jede neue Saison erzeugt neue Chargen, die dieselbe Beweiskette brauchen. Genau diesen Ablauf, Geolokalisierung, Überwachung und auditierbares Dossier, soll das Modul EUDR-Compliance des AgroPhytus-Ökosystems automatisieren.